Meldung von Missständen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Der Friedrich Küter Pflegewohnpark nimmt den Schutz von hinweisgebenden Personen ernst. Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben Beschäftigte und andere Personen, die im beruflichen Umfeld Kenntnis von Verstößen erlangen, die Möglichkeit, diese sicher und vertraulich zu melden.
Was kann gemeldet werden?
Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden:
- Strafvorschriften: Jede Strafnorm nach deutschem Recht.
- Bußgeldbewehrte Verstöße: Ordnungswidrigkeiten, sofern die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient – beispielsweise Verstöße aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz oder gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung.
Voraussetzung ist, dass sich die Verstöße auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle beziehen, mit der die hinweisgebende Person selbst in beruflichem Kontakt stand oder steht (§ 3 Abs. 3 HinSchG).
Schutz der hinweisgebenden Person
Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen. Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person oder sonstiger in der Meldung erwähnter Personen dürfen nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen nach § 9 HinSchG weitergegeben werden, etwa in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörde.
Interne Meldestelle
Für Meldungen nach dem HinSchG steht unsere interne Meldestelle zur Verfügung:
Meldestellen-Beauftragte: Robert Berg
E-Mail: hinweisgeberschutzgesetz@pflege-mariendorf.de
Post:
Friedrich Küter Pflegewohnpark GmbH z. Hd. Meldestellen-Beauftragte Forddamm 6–8 12107 Berlin
Telefon: 030 70 55 02 9-19
Meldungen können schriftlich, mündlich oder auf Wunsch auch im persönlichen Gespräch abgegeben werden. Die Meldestelle bestätigt den Eingang einer Meldung innerhalb von 7 Tagen und gibt innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen.
Externe Meldestelle
Alternativ oder ergänzend können sich hinweisgebende Personen auch an die externe Meldestelle des Bundes wenden:
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99–103 53113 Bonn
